Feuerbeschau

Wenn ihr Haus oder ihre Wohnung feuerpolizeilich überprüft wird, stellt eine Kommission fest, ob:
· sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
· Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht,
· Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang), so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
· sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
· eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.
Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum ange- gebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten.
Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes vor der Überprüfung selbst verbessern oder verbessern lassen können!
Rauchfänge
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie offene Anschluss-Stellen durch Vermauern oder Blechkapseln DICHT.
Feuerstätten (Öfen, Herde)
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (zB Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahr- losen Beseitigung in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt, sorgen Sie bitte für eine
fachgerechte Reparatur.
Elektroheizgeräte von Brennbarem freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen oder montieren.
Blitzschutzanlagen
Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann
sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle aufbewahren!
Fernsehantennen am Dach Ihres Gebäudes sind zu erden.
Tragbare Feuerlöscher
In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest alle 2 Jahre von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut.
Feuergefährliche Flüssigkeiten
Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, ihre Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Motorrasenmäher – mit Treibstoff im Tank – nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten sind in eigenen Lagerräumen (Öllagerraum) aufzubewahren.
Brände vermeiden – schützt Ihr Leben und Ihre Gesundheit!
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Brandschutz?
Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0732 / 7617 –
350 gerne zur Verfügung.
Die feuerpolizeilichen Überprüfungen werden in regelmäßigen Abständen routinemäßig bei allen Riedauer Gebäuden druchgeführt.
Die Überprüfungsintervalle unterteilen sich in drei Gruppen:
alle 3 Jahre |
Objekte der Risikogruppe: R1 |
Veranstaltungsstätten, Hochhäuser, Großbetriebe, ... |
alle 8 Jahre |
Objekte, die nicht der Risikogruppe unterliegen: R2 |
Wohnbauten, Betriebsbauten, Bürobauten, Landwirtschaften, ... |
alle 12 Jahre |
Kleinhausbauten: R3 |
Objekte mit nicht mehr als 3 Parteien und nicht mehr als 3 Geschoßen |
Laufend werden in Riedau Feuerpolizeiliche Überprüfungen (Feuerbeschau) durchgeführt. Die Gemeinde hat entsprechend dem OÖ. Feuerpolizeigesetz die Brandsicherheit von Gebäuden, Anlagen und die dazugehörenden Grundstücke in bestimmten Intervallen zu überprüfen.
Termine für die Feuerpolizeiliche Überprüfungen (Feuerbeschau):
- werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die betroffenen Gebäudeeigentümer werden von der Gemeinde Riedau über den genauen Überprüfungstermin rechtzeitig informiert.
Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Riedaubzw. unter der Tel.-Nr. 07764 8255 12.
Hier können Sie Info-Blätter der Brandverhütungsstelle für OÖ. herunterladen:
Formular zur Mängelbehebung Online.